Der Verwaltungsrat der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken hat keine Entscheidungskompetenz, was eine Verlagerung der Betten der Thorax- und Gefäßchirurgie vom Bezirksklinikum Obermain Kutzenberg nach Bamberg und der Orthopädie an die Juraklinik nach Scheßlitz anbelangt. Dies hat eine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Susann Biedefeld an die Bayerische Staatsregierung klar ergeben. Da das Bezirksklinikum in diesen Bereichen keinen Sicherstellungsauftrag hat, ist eine Schließung der Abteilungen durch den Bezirk zwar möglich. Der Bezirk kann jedoch nicht im Alleingang entscheiden, an welchem Ort die Anzahl der Betten dafür erhöht werden. Diese Entscheidung liegt beim Bayerischen Ministerium für Gesundheit und Pflege bzw. beim zuständigen bayerischen Krankenhausplanungsausschusses auf der Grundlage der Krankenhausplanung.
„Soweit die Umsetzung der vom Bezirk außerdem beschlossenen Planungen Änderungen im Krankenhausplan erfordern, wird durch die Krankenhausplanung sowie den Krankenhausplanungsausschuss zu beurteilen sein, durch wen die Versorgung der bisher am Standort Ebensfeld behandelten Patienten in Zukunft erfolgen soll“, lautet im Wortlaut die Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf die Nachfrage von Susann Biedefeld. „Das ist auch gut so, dass nicht so einfach jeder, der, egal aus welchen Gründen auch immer, eine Klinik bzw. eine Abteilung dicht macht, nicht einfach nach Gutherrenart entscheiden kann, wohin die Betten verlagert werden. Wenn dem so wäre, dann wäre ja die gesamte bayerische Krankenhausplanung durch das Bayerische Gesundheitsministerium eine Farce“, kommentiert die SPD-Landesparlamentarierin. Und Sie fordert die bayerische Gesundheitsministerin auf, alle Interessensbekundungen für die Betten bzw. alle Anträge, zum Beispiel den Antrag der Regiomed Kliniken GmbH, genauestens zu prüfen, bevor eine endgültige Entscheidung fällt.
Nebulös geäußert hat sich die Staatsregierung auf die Frage nach möglichen finanziellen Rückforderungen, die auf den Bezirk aufgrund der Schließung der Abteilungen und die Verlagerung der Betten an Dritte zukommen könnten. Offen ist, ob staatliche Fördermittel, die in den letzten Jahren in die beiden Abteilungen am Bezirksklinikum Obermain geflossen sind, nach einer Schließung bzw. Verlagerung zurückgezahlt werden müssen. „Die Prüfung einer eventuellen Rückforderung von Fördermitteln nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz aufgrund der geplanten Auslagerung von Abteilungen auf Dritte oder der Aufgabe von Abteilungen am Bezirksklinikum Obermain setzt voraus, dass der künftige Versorgungsauftrag des Bezirksklinikums Obermain im Krankenhausplan feststeht und die weitere Nutzung der geförderten Investitionen geklärt ist“, so die Aussage der Bayerischen Staatsregierung.
„Was heißt hier „…bis geklärt ist“? Von einer verantwortungsvollen Entscheidungspolitik erwarte ich, dass derartige Fragen vorab abgeklärt werden. Daher fordere ich den Bezirk Oberfranken auf, hierzu öffentlich Stellung zu beziehen! Wurden diese Fragen vor der Entscheidung des Verwaltungsrates geklärt? Werden finanzielle Rückforderungen des Freistaats Bayern auf den Bezirk zukommen und wenn ja, in welcher Höhe?“, fragt die Abgeordnete und fordert zum wiederholten Male den Bezirk zu einer klaren Stellungnahme und Transparenz auf.
Die SPD-Haushaltspolitikerin aus Altenkunstadt ist zudem mehr als verwundert darüber, dass die Staatsregierung ihre Frage nicht genau beantworten kann, welche Fördersummen genau in welchem Jahr in welche Abteilungen für welche Maßnahmen geflossen sind. „Wie kann es sein, dass der Freistaat keinen genauen Überblick darüber hat, wofür staatliche Fördermittel und damit auch Steuermittel konkret eingesetzt werden?“, äußert sich die SPD-Landtagsabgeordnete Susann Biedefeld empört.